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Erneut hohe Bußgelder aufgrund von Datenschutzverstößen

Nachdem im ersten Jahr nach der DSGVO nur vereinzelt Fälle von Bußgeldern bekannt wurden, häufen sich derzeit die Meldungen. Wie der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit am 09.12.2019 mitteilte, hat der Telekommunikationsdienstleister 1&1 Telecom GmbH ein Bußgeld in Höhe von € 9,55 Mio. erhalten.

Aus der Pressemitteilung des BfDI geht hervor, dass von Seiten des Unternehmens keine hinreichenden technisch-organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden, um zu verhindern, dass Unberechtigte bei der telefonischen Kundenbetreuung Auskünfte zu Kundendaten erhalten können. Dem BfDI liegen wohl Erkenntnisse vor, dass beliebige Anrufer erhebliche Auskünfte zu weitergehenden personenbezogenen Daten von Kundenbetreuern erhielten, wenn der Anrufer lediglich Name und Geburtsdatum des abgefragten Kunden nannte. Der BfDI sieht in diesen Auskünften einen Verstoß gegen Art. 32 DSGVO. Die Firma 1&1 Telecom GmbH ist demnach seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten systematisch gegen Missbrauch zu schützen.


Letzte Woche wurde bekannt, dass der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz ein Bußgeld gegen die Uniklinik Mainz wegen vertauschten Patientendaten von € 106.000 verhängt hat.


In Berlin wurde die Deutsche Wohnen mit einem Bußgeld in Höhe von € 14,5 Mio. belegt, weil sie, - nach der Auskunft des Berliner Datenschutzbeauftragten- , in einem Archivsystem Daten von ehemaligen Mietern ohne Rechtsgrundlage weiterhin gespeichert hatte und das System keine Möglichkeit der Löschung bot. Kurz zuvor war in Berlin auch gegen die Firma Delivery Hero wegen der unterbliebenen Löschung von Kundenkonten ein Bußgeld von ca. € 195.000 verhängt worden. Es fehlt in beiden Fällen ein klares Löschkonzept, was von der DSGVO als Ausdruck des Rechts auf Vergessenwerden verlangt wird.


Der Datenschutz wird immer wichtiger. Seit Mai 2018 kann kein Unternehmen in Europa mehr an der DSGVO vorbei. Trotzdem sind noch viele Firmen nicht so aufgestellt, dass eine Prüfung der Aufsichtsbehörden bestanden würde. Wie man sieht, hat dies im schlimmsten Fall erhebliche finanzielle Folgen.


Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben und Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen brauchen, wenden Sie sich gerne an mich. Ich prüfe zunächst unverbindlich in einem ersten Termin Ihren Bedarf und erstelle Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.


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