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Publikum

SCHULUNGEN

 

Laufen Ihre Prozesse DSGVO-konform ab? Gehen Sie mit uns auf Nummer sicher!

 

Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 hat sich das Thema Datenschutz grundlegend geändert.

 

Auf kleine und mittelständische Unternehmen kommt ein entsprechender Aufwand für die Schulung der Mitarbeiter sowie die Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen und von Verträgen mit Auftragsverarbeitern oder Verantwortlichen zu. Die Änderung der gesetzlichen Gegebenheiten führt dazu, dass das Unternehmen die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen muss.

Dies gelingt nur, wenn es seine Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, ausreichend schult und regelmäßig in Form von Audits überprüfen lässt. Auch muss das Unternehmen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten bei Anforderung vorlegen können. Dies muss entsprechend eingeführt und regelmäßig gepflegt werden. Ab zehn Beschäftigten im Betrieb benötigt das Unternehmen zudem einen Datenschutzbeauftragten. Dies kann ein Mitarbeiter, aber auch - wie in den meisten Fällen, ein externer Datenschutzbeauftragter sein.

 

Die Kanzlei Hengst hilft Ihnen bei allen Themen rund um den Datenschutz. Wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir machen Ihnen ein unverbindliches Angebot, welches genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. 

 

Zudem bietet die Kanzlei Hengst Schulungen und Audits zum Datenschutz in Ihrem Unternehmen an. Anhand von umfangreichen Praxisbeispielen bringen wir Ihnen und Ihren Mitarbeiter das Thema Datenschutz näher, so dass Sie das Erlernte anschließend direkt umsetzen können. Als Ergänzung zu den Schulungen und Audits erhalten Sie zudem Muster für die Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeit mit einer kurzen Einführung zur Nutzung des Formulars sowie Vertragsmuster für Auftragsverarbeitungen. Mit diesem Handwerkszeug decken Sie in Ihrem Unternehmen alle relevanten Themen des Datenschutzes ab und sind an dieser Stelle nicht mehr angreifbar.

Herr Hengst ist sein sehr gewissenhafter Anwalt und vertritt uns immer zu unserer vollsten Zufriedenheit.

C. Behrenbaum, WEG-Verwaltung, Hamburg

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