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NOTAR

Der Notar ist für die Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie die Beglaubigung von Tatsachenfeststellungen zuständig. Es handelt sich um die Tätigkeit auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt steht die Unparteilichkeit in der Tätigkeit als Notar im Mittelpunkt. Als Notar bin ich gestaltend tätig, um Rechtsgeschäfte sicher zu gestalten und dadurch spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Mein Anspruch ist es, für die Beteiligten rechtssichere Verträge und Urkunden zu erstellen.

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In welchen Rechtsgebieten bin ich als Notar tätig?

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  • Grundstücksrecht: Erstellung von Grundstückskaufverträgen, Beurkundung von Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten
     

  • Erbrecht: Testamente und Erbverträge
     

  • Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
     

  • Gesellschaftsrecht: Gründung von Gesellschaften, Umwandlungen, Änderungen von Satzungen oder Gesellschaftsverträgen und Eintragungen z.B. im Handelsregister

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In allen Bereichen berate ich Sie, um vorab für alle Beteiligten die sinnvollste, kostengünstigste und sicherste Lösung zu finden. Hierbei ist mir insbesondere wichtig, dass Ihre Wünsche im Mittelpunkt stehen und wir gemeinsam erarbeiten, wie eine Regelung aussehen soll.

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Was für Kosten kommen auf Sie zu?

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Die Kosten für notarielle Tätigkeiten sind gesetzlich geregelt und vorgegeben. Mit dem Gerichts- und Notarkostengesetz ist klar ersichtlich, welche Gebühren erhoben werden dürfen. Der Notar darf hiervon weder nach oben, noch nach unten abweichen. Sie zahlen bei jedem Notar in Deutschland für eine gleiche Leistung immer die gleichen Gebühren. Wenn Sie vorab die Kosten einer Beurkundung oder Beglaubigung wissen wollen, wenden Sie sich gerne an mich, dann rechnen wir Ihnen dies vorher aus.

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Nehmen Sie direkt unter a.hengst@kanzlei-am-rondeel.de Kontakt zu mir auf, wenn Sie weitere Informationen über den Verlauf einer Beurkundung oder Beglaubigung erhalten wollen.

 

Ich berate Sie gerne!

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