RECHTSBERATUNG
BANK- UND KAPITALMARKTRECHT
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts helfe ich privaten und institutionellen Kunden bei der Rückabwicklung von Kapitalanlagen des Grauen Kapitalmarktes (z.B. partiarische Darlehen). Auch der Ausstieg aus Fondsbeteiligungen mit negativen Vorzeichen ist eines meiner Spezialthemen. Hierzu gehört insbesondere die Geltendmachung der Anlegerrechte im Rahmen einer fehlerhaften Beratung durch die Bank oder einen freien Berater.
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Des Weiteren prüfe ich unverbindlich Ihre (KFZ-Bank-)Darlehen auf die Möglichkeit eines Widerrufs.
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In Zeiten von Niedrigzinsen bringen auch Lebensversicherungen nicht mehr die Rendite, die noch vor Jahren versprochen wurde. Inzwischen wird nur noch der garantierte Mindestzins jährlich auf die Einzahlungen gebucht. Aufgrund hoher Abschlussprovisionen für die Vermittler bleibt dann zum Renteneintrittsalter kaum mehr als der angesparte Betrag. Aber auch hier gibt es einen Widerspruchs-/Rücktrittsjoker. Sprechen Sie mich an.
MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Die vermietete Immobilie ist für viele Eigentümer inzwischen eine echte Vermögensanlage. Das bedeutet aber insbesondere, dass bereits bei der Auswahl der Mieter entsprechende Sorgfalt notwendig ist. Denn ein Mieter, der nicht zahlt, kann schnell zur finanziellen Belastung werden. Und in nicht allzu seltenen Fällen hinterlassen diese Mieter nach einem aufwendigen Prozess mit hohen Kosten die Wohnung in einem Zustand, der eine teure Renovierung nach sich zieht. Deshalb berate ich von Anfang an und helfe dabei, die notwendigen Kriterien bei Interessenten abzufragen. Sollte es doch zu Problemen mit Mietern kommen, unterstütze ich Sie auch in diesen Fällen.
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Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts berate ich Hausverwaltungen rund um die Eigentümer-gemeinschaften.
DATENSCHUTZRECHT
Mit der Einführung der neuen Datenschutz-grundverordnung hat sich seit dem Mai 2018 im Miet- und Wohnungseigentumsrecht viel verändert.
Um meinen Mandanten auch in diesem Bereich Beratung zu Teil werden zu lassen, habe ich mich zum „Zertifizierten Datenschutzbeauftragten“ ausbilden lassen.
So kann ich meine Mandanten, ob im Mietrecht, aber auch in allen anderen Tätigkeiten zum Thema Datenschutz schulen, Verfahrensabläufe und -verzeichnisse erstellen und bei Bedarf auch als externer Datenschutzbeauftragter auftreten.