Das Bundesverwaltungsgericht hat entscheiden, dass Dieselfahrverbote in deutschen Großstädten grundsätzlich zulässig sind. Erste Städte haben bereits Fahrverbote durchgesetzt. In Hamburg sind zwei Straßen bereits mit Fahrverboten belegt worden. In Stuttgart wird die Stadt bald zur dieselfreien Zone.
Die Entscheidung hat für Eigentümer von Dieselfahrzeugen aber noch weitere Konsequenzen. Ein erheblicher Wertverlust bei Dieselfahrzeugen droht und die Automobilhersteller werden von der Politik nicht zur Verantwortung gezogen. Aber es gibt eine Lösung für Dieselkunden. Wer sein Fahrzeug über den Hersteller und dessen Hausbank finanziert hat, sollte ihre Rechte wahrnehmen.
Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen!
Verbraucher, die beispielsweise ein Fahrzeug über die VW-Bank finanziert haben, sollten ihren Vertrag durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Aber auch bei anderen Herstellern lohnt ein Blick in den Darlehensvertrag.
Denn ein Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrages. Das bedeutet, dass der Verbraucher sein Fahrzeug (möglicherweise ein vom Abgasskandal betroffener Diesel) zurückgeben kann und seine gezahlten Kreditraten und eine Anzahlung zurück erhält.
Kunden, die ein Darlehen nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen haben, können von einer Gesetzesänderung profitieren und so, nach der Einschätzung des Landgerichts Berlin, nicht einmal mit einer Zahlung einer Nutzungsentschädigung rechnen und bekommen alle gezahlten Beträge zurück.
Warum widerrufen?
Fahrer von Dieselfahrzeugen, die in absehbarer Zeit von Fahrverboten betroffen sind, könnte das Widerrufsrecht bei der Rückgabe des Fahrzeuges helfen. Der Widerruf von geschlossenen Darlehensverträgen der VW-Bank dürfte den Betroffenen mehr bringen, als Klagen gegen den Händler aufgrund der mangelhaften Abgasreinigung oder Schadensersatzklagen gegen den Hersteller. Dort müssen sich Käufer von betroffenen Fahrzeugen in der Regel eine Entschädigung für gefahrene Kilometer anrechnen lassen. Diese fällt bei einem Widerruf nicht an.
Deshalb sollten Verbraucher mit einem Darlehensvertrag der VW-Bank (oder Audi, Skoda und Seat-Bank) den Vertrag prüfen lassen. Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob ein Widerruf möglich ist.
Senden Sie mir dazu Ihren Vertrag mit allen erhaltenen Unterlagen. Ich prüfe Ihre Verträge und gebe Ihnen eine verbindliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.
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