Die Kanzlei Hengst vertritt Kunden im Dieselskandal gegen die Daimler AG vor dem Landgericht Stuttgart.
Auch bei Daimler gibt es bei den Dieselfahrzeugen teilweise illegale Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen. Das Landgericht Stuttgart verurteilt derzeit regelmäßig Daimler zur Rücknahme von Fahrzeugen gegen die Erstattung des Kaufpreises.
Hintergrund der Urteile ist das sogenannte Thermofenster, bei dem die Abgasrückführung reguliert und bei bestimmten Temperaturen abgeschaltet wird. Der Effekt ist ähnlich wie bei der illegalen Abschaltsoftware von VW. In einem bestimmten Temperaturbereich findet keine Abgasrückführung in den Motor statt und die Abgase mit deutlich überhöhten Werten werden ausgestoßen. Teilweise liegt der Ausstoß in diesen Fällen fünffach über dem zulässigen Grenzwert.
Daimler behauptet, wie viele andere Hersteller auch, dass dies notwendig ist, um den Motor zu schützen und beruft sich auf eine Richtlinie der EU, dies zu dürfen. Das Landgericht Stuttgart sieht dies jedoch anders und verurteilt die Daimler AG.
Wenn auch Sie einen Diesel von Daimler fahren und das Fahrzeug noch nicht zehn Jahre alt ist, haben auch Sie gute Chancen, das Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. In einzelnen Fällen müssen Sie für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zahlen, die aber geringer ist, als der tatsächliche Wertverlust aufgrund des Dieselskandals.
Senden Sie uns gerne Ihren Kaufvertrag sowie weitere Unterlagen (Rückrufschreiben etc.) zur kostenfreien Prüfung zu. Sie erhalten von uns eine schnelle Rückmeldung, ob Ihr Fahrzeug ebenfalls betroffen ist.
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