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Schnelles Urteil gegen zahlungsunwillige Mieter

Viele Vermieter kennen das Problem. Die Mietzahlung bleibt aus und auf Schreiben reagiert der Mieter nicht. Auch die zweite oder dritte Miete wird nicht gezahlt. Einige Vermieter greifen nun zum Mittel des Mahnbescheids. Doch wenn der Mieter widerspricht, bleibt nur die Begründung und das anschließende Hauptverfahren. Im Verfahren behauptet der Mieter nunmehr vielleicht ganz viele Mängel im Objekt, weshalb er die Miete nicht zahlen will. Das kann eine Hinhaltetaktik sein, weil der Mieter knapp bei Kasse ist, aber natürlich nicht die Wohnung verlieren möchte.

 

Solche Mängeleinwendungen führen dazu, dass das Verfahren anschließend sehr lange dauert, weil es im Zweifel einen Sachverständigen braucht, um die Mängel zu begutachten. Der Vermieter läuft dann monatelang, vielleicht sogar jahrelang seine Mieten hinterher. Das kann im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein, beispielsweise wenn die vermietete Wohnung noch nicht abbezahlt ist und die Miete für die Darlehensraten benötigt wird.

Viele Eigentümer und Vermieter verbinden die Klage auf Zahlung auch aus Kostengründen mit der Klage auf Räumung der Wohnung. Aber auch das verzögert den Zahlungsrechtsstreit im schlimmsten Fall erheblich.

Doch es geht auch anders. Wenn sich der Vermieter an einen Experten wendet, kann der mit einer besonderen Klageform Zahlungsurteile in zwei bis drei Monaten erhalten, wenn die Gerichte in der normalen Zeit diese Klageform abarbeiten. Die Urteile auf Zahlung sind auch sofort vollstreckbar. Der Mieter kann die Miete lediglich bei Gericht hinterlegen, wenn er den Besuch des Gerichtsvollziehers vermeiden und trotzdem nicht an den Vermieter zahlen möchte. Auf jeden Fall ist das Geld entweder beim Vermieter oder sicher bei Gericht hinterlegt. Anschließend kann der Mieter zwar noch Mängel einwenden, muss aber erst einmal die Miete zahlen und kann im Nachverfahren mit seinen Einwendungen versuchen, die angeblich zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.

Deshalb sollten Vermieter sich bei einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erkundigen und die Klage auf Zahlung in die Hände des Experten geben. Dies spart Zeit und nimmt dem Mieter die Möglichkeit der Hinhaltetaktik. Eine Klage auf Räumung erleichtert es möglicherweise auch.

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